Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Kompetenter Ansprechpartner kann der Notar sein. Er kann prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters
kann er auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.
Der Notar kann einen Kaufvertrag errichten, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden können und veranlasst nötigenfalls die Lastenfreistellung des Grundstücks. Um die Kaufsumme sicher aufzubewahren,
kann mit dem Notar ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Zum Abschluss kann der Notar das Grundbuchsgesuch einbringen und den bei ihm treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer übermitteln.